Genehmigtes Schutzkonzept für den Schweizer Tischfussball
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Um mit dem eingeschränkten Trainingsbetrieb starten zu können, muss von den Betreiberinnen und Betreiber einer Trainingslokalität ein Schutzkonzept erarbeitet werden. Gemäss Rahmenkonzept muss jede Betreiberin und jeder Betreiber ein Schutzkonzept aufweisen. Beim Vorliegen eines Schutzkonzeptes kann am 11. Mai mit dem eingeschränkten Trainingsbetrieb gestartet werden. Dieser Prozess ist im Dokument beschrieben.
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Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16. April 2020 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten.
Das Konzept sollte aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings im Breiten- und Leistungssport wieder stattfinden können. Das Bundesamt für Sport (BASPO) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Dachverband des Schweizer Sports (Swiss Olympic), den Kantonen und Städten, der Arbeitsgemeinschaft städtischer Sportämter (ASSA), sowie mit Vertreterinnen und Vertretern weiterer Sportverbände und Ligen Rahmenvorgaben zur schrittweisen Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erarbeitet.
Die Swiss Tablesoccer Federation (STF) hat diesen Prozess intensiv verfolgt und konnte auf Grundlage dieses Rahmenkonzeptes ein eigenes Schutzkonzept für die Sportart Tischfussball erarbeiten.
Die STF ist heute stolze Besitzerin eines vom BASPO plausibilisierten Schutzkonzeptes für die Tischfussball-Schweiz und schafft damit die Möglichkeit, dass ihre Mitglieder (sprich Vereine) ihre Räumlichkeiten wieder für Trainingsaktivitäten nutzen können - auch wenn vorerst in eingeschränktem Rahmen.
Et Voila: https://swisstablesoccer.ch/media/attachments/2020/05/05/covid-19-schutzkonzept-stf_final.pdf
Die aktuelle Lage lässt es leider noch nicht zu, dass der Trainingsbetrieb im Tischfussball wieder wie gewohnt aufgenommen werden kann. Dennoch darf der Trainingsbetrieb in Kleingruppen unter Beachtung der Richtlinien im vorliegenden Schutzkonzept wieder stattfinden.
Ob ein Verein die Trainingsaktivität wieder aufnimmt, ist selbstverständlich ihm überlassen. Das vorliegende Schutzkonzept der STF dient der geordneten Lockerung der Massnahmen und soll den Vereinen beim Erarbeiten ihrer eigenen Schutzkonzepte Unterstützung bieten.
Die im Schutzkonzept der STF beschriebenen Massnahmen laufen unabhängig von der Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes im Tischfussball. Die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Saison 2020 sind in folgendem Dokument festgehalten: https://swisstablesoccer.ch/media/attachments/2020/04/16/auswirkungen-corona1.pdf
Für Rückfragen steht euch Adrian Schuler gerne unter
Dienstag, 05. Mai 2020 20:53, Adrian Schuler